no129.info

  • Full Screen
  • Wide Screen
  • Narrow Screen
  • Increase font size
  • Default font size
  • Decrease font size

Beitrag ausdrucken

Vernehmung von "Anti-Terror" Einheiten

22.03.11
stop_torture_72dpi

Der Chef der Istanbuler Antiterror-Abteilung Serdar Bayraktutan wurde vor dem OLG Stuttgart als Zeuge vernommen. (siehe PM von Pro Asyl) Das Gericht wird nun noch diese Woche entscheiden ob seine Aussagen in das Verfahren eingeführt werden dürfen.

Zum Hintergrund: Serdar Bayraktutan wurde bereits letztes Jahr von der Bundesanwaltschaft als Zeuge vorgeladen. Damals konnte sein Verhör durch die Proteste der Verteidigung verhindert werden, da Bayraktutan in der Türkei mehrere Verfahren wegen Foltervorwürfen ansässig hat.

Zusätzlich zu dieser Entscheidung wird es auch darum gehen ob nicht nur Bayraktutans Aussagen als Beweise gelten, sondern auch ob die Aussagen von Gefangenen in der Türkei, von denen nicht auszuschließen ist dass sie unter Folter erwirkt wurden, als Rechtsmittel gebtraucht werden können.

Diese Entscheidungen werden ebenfalls für die Prozesse in Düsseldorf gegen Faruk Ereren und den im März ebenfalls beginnenden Prozess gegen Cengiz Oban, Nurhan Erdem und Ahmet Istanbullu und alle weiteren §129b Prozesse relevant sein. Denn wenn in Stammheim die Einführung von Zeugenaussagen aus Ländern die der Folter bezichtigt werden als gültige Beweismittel bestätigt werden, wird die Einführung solcher Aussagen für alle weiteren §129b Prozesse ebenfalls möglich und als Beweise gültig sein.

Je nach Entscheidung des Gerichtes soll Bayraktutan schon bald wieder als Zeuge vor dem OLG Stuttgart vernommen werden.

jungewelt.de news

You are here: Beendete Prozesse Pilotprozess in Stuttgart-Stammheim §129b Prozesse Beendete Prozesse Pilotprozess in Stuttgart-Stammheim Vernehmung von "Anti-Terror" Einheiten