1. Mai 2008

Einladung zum Plenum gegen §§129, 129a und 129b

Werte Freundinnen und Freunde,

als Komitee gegen §§129, welches sich aufgrund des in Stuttgart-Stammheim laufenden Verfahrens nach §§129, 129a und 129b gegen fünf vermeintliche Mitglieder der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) gegründet hat, möchten wir Euch hiermit zu unserem ersten Plenum am 9. Mai im alten Feuerwehrhaus (in Stuttgart-Heslach) einladen, um über eine breitere Bewegung gegen die undemokratischen Anti-Terror-Gesetze und über das Unrecht und die erschwerten Haftbedingungen in Stammheim zu diskutieren und dagegen aktiv zu werden.

Kurz nach dem 11.09.2001, im April 2002, wurden die Anti-Terror-Paragraphen 129 und 129a, durch den §129b ergänzt. Der §129b muss in direktem Zusammenhang mit dem weltweiten "Kampf gegen den Terror" der imperialistischen Staaten, allen voran der USA, gesehen werden. Er richtet sich gegen Personen und Gruppen außerhalb deutschlands, die von den USA oder der EU als „terroristisch“ eingestuft und somit auf die sog. „Schwarze Listen“ gesetzt werden. Auf dieser Liste finden sich vermehrt linke und revolutionäre Organisationen, denen damit faktisch das Recht auf Widerstand abgesprochen wird. Diese Entwicklung ist aber keineswegs auf die BRD beschränkt. In beinahe jedem europäischen Land gibt es einen ähnlichen Paragraphen, der unter dem Deckmantel des „Kampf gegen den Terror“ fortschrittliche Personen und Organisationen kriminalisiert.

Das Verfahren, das am 17.3. in Stuttgart-Stammheim gegen vermeintliche Mitglieder der DHKP-C begann, ist der erste große §129b-Prozess gegen die linke migrantische Bewegung in der BRD. Der deutsche Staat versucht mit diesem politischen Schauprozess, einen Präzedenzfall zu schaffen und ein Exempel zu statuieren. Sollte bei diesem Verfahren eine Verurteilung zustande kommen, so wäre der Weg für weitere Verurteilungen von migrantischen Organisationen und ebenso für die Kriminalisierung internationalistischer Arbeit geebnet.

Die Anklage im Stammheim-Prozess basiert auf Aussagen eines Doppelagenten, der für den türkischen Geheimdienst MIT und für den deutschen Geheimdienst BND gearbeitet hat. Abgesehen davon, dass die Aussage eines Geheimdienstagenten nicht die Grundlage für einen Prozess darstellen darf, befanden sich die Gefangenen teilweise 16 Monate ohne Anklageschrift in Isolationshaft. Desweiteren wird bei diesem Prozess beabsichtigt, Akten aus der Türkei zu berücksichtigen, obwohl bekannt ist, dass in der Türkei systematische Folter existiert.

Einer der Angeklagten, Mustafa Atalay, der bereits in der Türkei fast 20 Jahre im Gefängnis saß und dort massivste Folter über sich ergeen lassen musste, wurde nur drei Wochen nach einer schwierigen Bypass-Operation aus einer Rehaklinik verhaftet und sofort in Isolationshaft gesteckt. Bis heute wird seine weitere Behandlung aufgrund der angeordneten Isolationshaft unterbunden, wodurch er wieder unter erhöhtem Herzinfarktrisiko leidet.

Aufgrund der aktuellen Lage sehen wir die dringende Notwendigkeit, uns untereinander gegen die Repression zu solidarisieren und unsere Stimme so stark wie möglich an die Öffentlichkeit zu tragen. Dabei werden wir durch Aufklärung und Informationen den Paragraphen zu thematisieren, aber auch aktiven Widerstand gegen die repressive Entwicklung leisten. Aus diesem Grund planen wir am 5. Juli in Stuttgart eine Demonstration gegen Repression und gegen die Paragraphen 129, 129a und 129b.

Wir würden uns freuen, wenn Ihr an dem ersten Plenum teilnehmen würdet und verbleiben mit solidarischen Grüßen.

Freitag: 9. Mai
Uhrzeit: 19.00 Uhr
Ort: altes Feuerwehrhaus, Stuttgart-Heslach

Komitee gegen §§129

Nächste Termine:

Freitag, 09. Mai:
Erstes Treffen zur Initiierung eines Bündnisses gegen §§129

19.00 Uhr, altes Feuerwehrhaus, Stuttgart-Heslach

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